Die meisten unserer Schüler sind von der 1. Klasse an bei uns und machen nach der 14. Klasse ihr Abitur.
Die Hiberniaschule ist eine staatlich genehmigte Gesamtschule und Kolleg eigener Art nach der Pädagogik Rudolf Steiners.
Sie ist eine Schule in freier Trägerschaft. Der Träger ist der Schulverein der Hiberniaschule e.V.
Die Genehmigung des Ministeriums beinhaltet unter anderem die integrierte Berufsausbildung,
das Institut zur Erlangung der Hochschulreife sowie die Festschreibung, dass die Schule Unterricht
auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners erteilt.
Von der 1. bis zur 12. Jahrgangsstufe ist die Hiberniaschule Gesamtschule mit integrierter Berufsbildung.
Die Berufsgrundbildung in den Klassen 7 bis 10 entspricht dem 1. Lehrjahr.
Die Berufsfachstufe in den Klassen 11 und 12 entspricht dem 2. und 3. Lehrjahr.
Von der 12. bis zur 14. Jahrgangsstufe ist das Hibernia-Kolleg als Institut zur Erlangung der Hochschulreife
zweiter Bildungsweg.
Genehmigung und Aufbau der Hiberniaschule enthalten so viele Alleinstellungsmerkmale, dass sie als Unikat
trotz der gemeinsamen pädagogischen Basis nicht mit den sogenannten Regel-Waldorfschulen zu vergleichen ist.
Nach Bundesrecht sind folgende Ausbildungen genehmigt:
- alle diese Ausbildungsberufe entsprechen Anlage A oder Anlage B der Handwerksordnung
Die Hiberniaschule bietet nach Landesrecht NRW die Ausbildung zum/zur
Im vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen hat die Hiberniaschule die Prüfungshoheit für alle Abschlussprüfungen.
Die berufspraktische Ausbildung für die handwerklichen Berufe wird nach den Erfordernissen der Handwerksordnung durchgeführt. Der Berufsschulunterricht wird auf der Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für Berufskollegs (APO-BK, NRW) durchgeführt.
Die Prüfung wird nach der staatlich genehmigten eigenen Prüfungsordnung der Hiberniaschule durchgeführt.
Die Berufsabschlüsse sind dem Gesellenbrief gleichgestellt.
Jeder Absolvent der Hiberniaschule erhält entsprechend der Gleichstellungsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums
sowie BASS 13 – 33 Nr. 1.1, Anlage A, Abschnitt 2, § 9 zwei Abschlusszeugnisse: eins über den Berufsabschluss und
eins über den schulischen Abschluss.
Mit dem Schulabschluss erwerben Schülerinnen und Schüler den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und
die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen
(vgl. BASS 13 – 33 Nr. 1.1, Anlage A, Abschnitt 2, § 9 (5).
Ansonsten entspricht der schulische Teil des Berufsabschlusses in einem anerkannten Ausbildungsberuf dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10.
Ausbildung und Abschlussprüfung für die staatlich geprüften Kinderpfleger basieren ebenfalls auf der APO-BK, NRW
Das Hibernia-Kolleg ist auf der Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für Weiterbildungskollegs (APO-WBK) genehmigt.
Die Abiturzeugnisse sind gleichgestellt.