Persönlichkeitsentwicklung als eines der Hauptanliegen der Hiberniaschule stellt alle Menschen in der heutigen Zeit vor Herausforderungen: Durch den fließenden Übergang zwischen der echten und der digitalen Welt sind junge Menschen heute mehr denn je unzähligen Einflüssen ausgesetzt und sie müssen lernen maßvoll und verantwortungsbewusst mit der digitalen Welt zu interagieren.
Wir nehmen unseren Bildungsauftrag dahingehend ernst und entwickeln in unserer Arbeitsgruppe Konzepte und Leitlinien, die sowohl Pädagog*innen als auch Schüler*innen Orientierung geben. Dies dient letztendlich dem übergeordneten Ziel der Medienmündigkeit unserer Schüler*innen und der Zukunftsfähigkeit unserer Schule als Bildungsinstitution des 21. Jahrhunderts.
In der heutigen Zeit sind wir kontinuierlich von der digitalen Welt umgeben. Dementsprechend haben digitale Geräte eine große Auswirkung auf uns. Hierbei gilt es, zwischen verschiedenen Geräte zu unterscheiden, wie zum Beispiel:
Die genannte Übersicht ist nicht als abschließend zu verstehen und ist jederzeit dem aktuellen technischen Stand anzupassen.
Unter Berücksichtigung dieser Festlegung wird im Folgenden allgemein der Begriff „Geräte“ verwendet, wenn es um alle zuvor benannten digitalen Geräte geht.
1. SOZIALES MITEINANDER
„In der Schule lernen und kommunizieren wir ohne Ablenkung durch Geräte.“
Die Hiberniaschule ist ein Ort des sozialen Austauschs. Daher verpflichten wir uns, immer den direkten Weg der Kommunikation, das offene Gespräch, zu wählen. Digitale Geräte sollten nicht zwischen uns und unseren Mitmenschen stehen, sondern anstatt uns durch Ablenkung von einander zu trennen unseren gemeinsamen Lernweg vielfältiger machen und somit bereichern.
2. EHRLICHKEIT
„Bei einer Klassenarbeit, einem Test oder einer Klausur händigen wir unser Gerät den Lehrer*innen aus und wir verschaffen uns keinen Vorteil im Unterricht, indem wir Geräte einsetzen anstatt selbstständig zu denken.“
Die Lerngemeinschaft in unserer Schule beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Es geht einerseits um das Vertrauen in die Ehrlichkeit der Schüler*innen, dass z. B. bei schriftlichen Überprüfungen oder auch im Unterricht nicht betrogen wird, indem man sich durch die Nutzung digitaler Geräte einen Vorteil verschafft. Andererseits vertrauen die Schüler*innen den Lehrer*innen, sie angemessen auf Prüfungen vorzubereiten. Auch bei der Vorbereitung von Referaten, Ausarbeitungen sowie der Erarbeitung von Unterrichtsergebnissen verlassen wir uns auf unsere eigenen Fähigkeiten. Ehrlichkeit auf beiden
Seiten stärkt das Vertrauen in unsere Fähigkeiten und bereichert das gemeinsame Lernen.
3. ACHTSAMER UMGANG
„Wir achten und respektieren die Privatsphäre unserer Mitschüler*innen und Lehrer*innen, wenn wir Geräte nutzen.“
Wenn wir Geräte nutzen, sind wir uns darüber im Klaren, dass wir Verantwortung für unsere Mitmenschen übernehmen, indem wir ihre Privatsphäre achten. Es ist ein Ausdruck uneingeschränkten Respekts, wenn wir achtsam mit den individuellen Persönlichkeitsrechten umgehen. Dies beugt unter anderem Bloßstellungen, Mobbing und jeder Form von Diskriminierung vor.
Wir nehmen keine Fotos, Videos, sowie Tonaufnahmen / Mitschnitte von unseren Mitschüler*innen und Lehrer*innen ohne ihr ausdrückliches Einverständnis auf. Wir teilen persönliche Inhalte (auch wenn es Unterrichtsergebnisse sind) ohne ausdrückliches Einverständnis niemals im Internet.
4. LERNRÄUME
„Die Bereiche zur Nutzung der Geräte sind klar vorgegeben.“ (siehe Karte)
Wir nutzen die Geräte nur in den dafür vorgegebenen Bereichen und gemäß unserer Altersstufe. Wir sind uns unserer Verantwortung im Umgang mit den Geräten bewusst und respektieren die Konsequenzen, die aus einer Missachtung der Lernräume folgen. Andererseits nutzen wir die vorgegebenen Lernräume sinnvoll und ergreifen die Chancen des digitalen Lernens vollständig.
• UNTERSTUFE
• MITTEL-OBERSTUFE
• SPORT UND CAFÉ
• MEDIENBEREICH
5. EINHALTUNGSVERPFLICHTUNG
„Die schulischen Vorgaben zur altersgemäßen Nutzung werden eingehalten.“
Wir sind uns über die in den jeweiligen Klassenstufen geltenden Vereinbarungen zur Nutzung der Geräte bewusst und halten uns daran. Wir haben Rechte, dürfen z. B. im Laufe unserer Schulzeit die Geräte Schritt für Schritt selbstverständlicher nutzen. Darüber hinaus haben wir Pflichten unseren Lehrer*innen, gleichaltrigen und jüngeren Mitschüler*innen gegenüber, die wir jederzeit bewusst wahrnehmen, indem wir als medienmündige Vorbilder
auftreten.
Die Geräte werden in den verschiedenen Klassenstufen entsprechend der laut unserer Pädagogik angestrebten geistigen Reifeentwicklung in unterschiedlichem Umfang genutzt:
Klassenstufe - Mögliche Nutzung
1, 2, 3, 4 - Die Geräte werden nicht genutzt.
5, 6 - Die Geräte werden nur von den Lehrenden genutzt.
7, 8 - Nur Smartphones werden unter Vorgabe der Lehrenden (z.B. bei Projekten) eingesetzt.
9, 10 - Nur Smartphones dürfen regelmäßiger (z.B. für Recherchen / Vokabeln) eingesetzt werden.
11, 12, Hibernia - Kolleg - Smartphones, Laptops, Tablets sowie Kopfhörer dürfen situativ bezogen auf den Unterricht genutzt werden.
Die Fachkonferenz bzw. Berufsausbildung muss festlegen, inwiefern mit Geräten gearbeitet werden darf.
Ausnahmen:
Bei Missachtung der Verhaltensvereinbarungen gilt für die Klassen 5 bis 10:
Bei Verstoß gegen die Verabredungen wird das Gerät eingesammelt und in der Regel nach der 4. Fachstunde (13.05 Uhr) oder nach Kurs-Ende (15.30 Uhr) des selbigen Tages in der Lehrerlounge abgeholt und mit einem Verweis auf die Verhaltensvereinbarungen, an den Schüler/die Schülerin
zurückgegeben. Bei weiteren Verstößen folgen zusätzliche Maßnahmen:
1. Verstoß: Rückgabe des Geräts und Hinweis auf VVB,
außerdem soll der Rückgabezettel durch die aushändigenden
Kolleg*innen in das Fach der Klassenlehrer*innen
beziehungsweise Klassenbetreuer*innen gelegt werden.
2. Verstoß: Gespräch mit Klassenleitung.
3. Verstoß: Gespräch mit Klassenleitung, Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
und Medienpädagog*e/in, Dokumentation in der Schüler*innenakte.
4. Verstoß: Gespräch mit Klassenleitung, Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Medienpädagog*e/in und Schulleitung, Dokumentation in der Schüler*innenakte (ggf. Ordnungsmaßnahme gemäß Schulgesetz NRW § 53).
Susanne Godwin
Anna Hilbers
Terje Schneider
Medien-Kindersicher
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Videoerklärung zur Website
https://www.youtube.com/watch?v=JQsHa6bf-xE
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